Schluss mit Lärm und Bomben!
Nordhorn-Range muss weg!
Auf diesen Seiten informiert die Notgemeinschaft Nordhorn-Range e.V. über ihre Aktivitäten und über die Gefahren, die vom Luft-Boden-Schießplatz "Nordhorn-Range" ausgehen.
Beitrag vom 17.10.2010
Niederlage von Range-Nachbarn vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück
Damit hatten die zahlreichen Vertreter der Landkreise Grafschaft Bentheim und Emsland, der Städte Nordhorn und Lingen, der Samtgemeinde Schüttorf, sowie der Gemeinden Wietmarschen, Emsbüren und Geeste nicht gerechnet: Mit versteinerten Minen registrierten sie, wie ihre Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland, gegen die Nutzung des Luft-Bodenschießplatzes Nordhorn (Nordhorn-Range), vom Verwaltungsgericht Osnabrück abgewiesen wurde. Die Begründung schlug ein wie eine Bombe: „Der Klageanspruch ist verwirkt. Sie sind zu spät gekommen“, erklärte der Vorsitzende Richter, Michael Mädler. Auch eine Berufung werde nicht zugelassen.
Beitrag vom 17.10.2010
Neben Nordhorn bleibt Siegenburg
dpa nordhorn. Auf Bombenabwurfplätzen üben die Piloten der Luftwaffe im Tiefflug den Angriff von Zielen am Boden – in den USA und Kanada, aber auch in Deutschland.
Im Juli 2009 verzichtete die Bundeswehr – nach 17 Jahren Protesten und Prozessen – auf die Nutzung des „Bombodroms“ im Norden Brandenburgs. Das 14000 Hektar große Gelände bei Wittstock ist so groß wie die Nordseeinseln Sylt und Amrum zusammen. Der frühere sowjetische Truppenübungsplatz in der Kyritz-Ruppiner-Heide sollte Schauplatz für rund 1700 Tiefflüge pro Jahr werden.
Beitrag vom 16.10.2010
Niederlage für Gegner des Luftwaffenübungsplatzes
Die Gegner des Luftwaffenübungsplatzes Nordhorn-Range haben eine Niederlage vor Gericht erlitten. Das Verwaltungsgericht Osnabrück wies am Freitag die Klage der Kreise und Kommunen aus der Region gegen den Schießplatz ab. Die Klagen seien zu spät erhoben worden, begründete der Vorsitzende Richter.
Beitrag vom 16.10.2010
Osnabrück (ddp-nrd). Der umstrittene Luftwaffenübungsplatz „Nordhorn-Range“ in Niedersachsen darf weiter militärisch genutzt werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Osnabrück am Freitag und wies damit die Klage verschiedener Landkreise und Kommunen zurück.
Beitrag vom 14.10.2010
Blindgänger, Munitionsreste, Schrott: Nordhorn-Range wird zurzeit von Kampfmitteln geräumt
Gefährlicher Job auf Nordhorn-Range: Seit vier Wochen wird der militärische Luft- und Bodenschießplatz mit einer großen Aktion von Kampfmitteln geräumt. Bis Ende Oktober sind die Experten einer Spezialfirma damit beschäftigt, gefährliche „Bodenschätze“ wie Blindgänger oder Munitionsreste und Schrott aufzuspüren und zu entsorgen. Bislang haben sie 12,5 Hektar des Areals untersucht und 6000 Kilo Kampfmittel entsorgt.
Beitrag vom 09.10.2010
Abfall und Range: Ziel ist Berufungsverfahren
Mit juristischen Argumenten will sich der Landkreis Grafschaft Bentheim gegen zwei Urteile des Verwaltungsgerichts Osnabrück wehren: Am 16. Juli hatte der Landkreis zusammen mit dem Kreis Emsland und sechs Kommunen eine Klage gegen die Bundesrepublik wegen Nordhorn-Range verloren (die GN berichteten), am 10. August wurde in einem Musterprozess gegen die Müllgebührenbescheide zu Ungunsten des Landkreises entschieden. In beiden Fällen ließ das Gericht eine Berufung nicht zu. Dagegen legt der Landkreis jetzt Beschwerden ein.
Beitrag vom 08.10.2010
Berufungsverfahren wegen Range und Müll angestrebt
Mit juristischen Argumenten will sich der Landkreis Grafschaft Bentheim gegen zwei Urteile des Verwaltungsgerichts Osnabrück wehren: Am 16. Juli hatte der Landkreis zusammen mit dem Kreis Emsland und sechs Kommunen eine Klage gegen die Bundesrepublik wegen Nordhorn-Range verloren, am 10. August wurde in einem Musterprozess gegen die Müllgebührenbescheide zu Ungunsten des Landkreises entschieden. In beiden Fällen ließ das Gericht eine Berufung nicht zu. Dagegen legt der Landkreis jetzt Beschwerden ein. Ziel ist jeweils ein Berufungsverfahren.
Beitrag vom 02.10.2010
Am Mittwoch, den 17. November 2010 wird der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages in die Grafschaft Bentheim kommen und dabei wahrscheinlich auch die Nordhorn-Range besuchen.
Sobald wir weitere Informationen haben, geben wir sie hier bekannt.
Beitrag vom 07.08.2010
Mit Nichtzulassungsbeschwerde SPD: Keine Alibiveranstaltung
Nachdem die gemeinsame Klage von Kreisen, Städten und Gemeinden gegen die Nutzung des Luft-Bodenschießplatzes Nordhorn-Range vom Verwaltungsgericht Osnabrück unlängst abgewiesen worden ist, will der Landkreis Grafschaft Bentheim nun bei der nächst höheren Instanz Gehör finden: Der Kreisausschuss hat mehrheitlich entschieden, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg einzulegen.