Notgemeinschaft Nordhorn-Range

Belastungen

Umweltbelastung

In diesem Abschnitt werden die bekannten Aspekte der Umweltbelastungen behandelt. Hierbei sind im wesentlichen nur Bodenbelastungen betrachtet, da über Luftverschmutzungen keine Daten und Gutachten zur Verfügung stehen.

Die Bodenbelastungen sind in erster Linie unter dem Gesichtspunkt der Trinkwasserversorgung zu sehen, da NORDHORN RANGE (NR) im Trinkwassereinzugsgebiet der Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH liegt. Aus diesem Gebiet werden die Stadt Nordhorn und Teile der Obergrafschaft mit Trinkwasser versorgt.

Aus diesem Grunde hat die Notgemeinschaft mit den bescheidenen, ihr zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln, Gutachten in Auftrag gegeben.

1. Gutachten
Dr. Schuller vom 11.06.1991 (Proben 1-8) über Schwermetalle

2. Gutachten
AWA-Institut vom 23.o7.1992 über Mineralöl und PAK’s und PCB

3. Gutachten
AWA-Institut; Institut SAL vom 27.10.1992 bzw. 15.1o.1992 über Dioxine und Furane

Diesen Gutachten liegen die Standortgegebenheiten vom 12.01.1991 zugrunde. Belegt sind diese Angaben durch Zeitzeugen Nr. 1 und Nr. 2 sowie Gutachten und eigene Beobachtungen. Die Lage der einzelnen Feststellungen sind in einem Plan festgehalten.

a) Bombenvergrabungen
Hier sind im Laufe der Jahrzehnte Fragmente der Sprengbomben und Zementbomben bis 10 Ztr.-Kaliber entlang der Wallhecken auf dem Gelände vergraben

b) Müllgruben
Entlang des Weges wurden hier Gruben mittels Bagger und Planierraupen ausgehoben und gefüllt mit:
Verbrennungsrückständen der Fahrzeuge, Reifen, Polster, Elektroverdrahtungen, Öl-Benzin-Kanister, Hausmüll und sonstigem Abfall, den ein Schrotthändler nicht mitnahm. Es werden 10 Gruben 3 x 2o Meter, Tiefe 2 Meter, geschätzt. Nach der Auffüllung mit Müll ist Heidesand überplaniert

c) Abfallverbrennungsgebiet
Hier wurde alles in Brand gesteckt, was auf den Zielplätzen beim Schieß- und Bombenbetrieb nicht in Brand geriet. Die Reste und Trümmer der Zielfahrzeuge wurden hierher geschleppt und verbrannt. Kernschrott wurde vom Schrotthändler abtransportiert. Die Reste kamen in die vorgenannten Müllgruben

d) Munition- und Bombensprengplatz
In Erdgruben sind nicht explodierte Bomben, Maschinenkanonengurte (welche Fehlzünder hatten und über dem Platz abgeworfen wurden - aus Sicherheitsgründen durften diese Gurte – Ketten – nicht wieder verwendet werden), Rauchsignalpatronen und nicht ausgebrannte Leuchtspurmunition gesprengt. Die elektrischen Zündleitungen lagen noch herum.

e) Ehemaliger Zielplatz – Nachtflug, Sonderwaffenziel
Vor 1970 sollen hier auch Napalm-Bombenabwürfe erfolgt sein. In der Anflugschneise verwendete man auch Blitzbomben mit vielen Blindgängern

f) Nachtflugsonderwaffen-Zielplatz
Aus den Fahrzeugen wurden keine Motoren-, Getriebe-, Hydrauliköle sowie Treibstoffreste aus den Tanks vor dem Zerbomben abgelassen. Entweder verbrannten oder versickerten diese im Heidesand

g) Raketeneinzel-Zielplatz
Auf dem Raketeneinzel-Zielplatz ist ca. die zehnfache Menge an Zerstörung und Abfall entstanden, wie auf dem Nachtflugsonderwaffen-Zielplatz

h) Kolonnen-Zielplatz
Hier ist ca. die dreifache Menge an Zerstörung und Abfall angefallen

i) Laser-Zielgeräte
Auf dem Platz wird mit Laser-Ziel-Geräten geübt. Beobachter mit Ferngläsern können durch Reflektionen auf den Zielfahrzeugen Augenschäden erleiden

j) Flugzeugabstürze
Vor 1973/74 sind 2 militärische Kampfflugzeuge abgestürzt. Bei einer Flugschau stürzte eine Maschine vor dem Platz ab

Die von der Notgemeinschaft in Auftrag gegebenen Gutachten wurden von staatlichen Stellen nicht anerkannt. Durch ständigen Druck und Argumentationen gegenüber Politikern, Kommunen und Landkreisen wurden schlussendlich bis 2001 insgesamt 18 Stück Ergebnisberichte zu durchgeführten Untersuchungen und fachtechnischen Stellungnahmen seitens der Behörden erstellt (s. Anhang).

Bei den behördlichen Untersuchungen stellte sich u.a. heraus, dass höhere Werte der Schadstoffe festgestellt wurden. Ein exemplarisches Beispiel:
Notgemeinschaft – AWA-Institut 71 ng toxizitätsequivalent TCDD/kg Boden
LK Grafschaft - En-Pro-Tec 88,6 ng toxizitätsequivalent TCDD/kg Boden

Die gefundenen Werte (Dioxine und Furane) sind auf Seveso-Gift umgerechnet. Ähnliche Verhältnisse ergaben sich auch bei Schwermetallen und Chemikalien.

Von den 18 Stück Untersuchungen durfte die Notgemeinschaft am 15.03.2006 nur 9 Stück einsehen, d.h. sie erhielt keine Kopien. Die Verweigerung der Aüshändigung wurde mit "Belangen der Landesverteidigung" begründet.

Ca. 2 Jahre vor Übernahme des Platzes durch die Bundeswehr begannen die britischen Streitkräfte nur noch ausrangierte Stahlblech-Container zu zerbomben, so dass die Bodenbelastungen sich verringerten. Mit der Übernahme begann die Bundeswehr mit umfangreichen Sanierungsarbeiten.

Am 18.11.2005 wurde die Öffentlichkeit informiert, dass ca. 1000 Tonnen Munitionsschrott mit ca. 700.000,00 Euro p.a. Kosten beseitigt sind. Auf die Gefahren durch Blindgänger im Boden machte die Bundeswehr aufmerksam. Wo die giftig belasteten Erdreiche geblieben sind, gibt es bisher keine Informationen.

Am 16.01.2007 ist die Notgemeinschaft in die Lärmschutzkommission für den Luft/Bodenschießplatz Nordhorn (NORDHORN RANGE) berufen worden. Die Notgemeinschaft geht davon aus, dass in diesem Gremium die Informationen an die Bevölkerung gegeben werden.

Lärmschutz

Die Notgemeinschaft ist Mitglied in der sog. Lärmschutzkommission für den Luft-Boden-Schießplatz Nordhorn. Dieser Ausschuss tagt alljährlich im Frühjahr und gibt insbesondere Aufschluss über die tatsächliche Anzahl von Flugeinsätzen auf Nordhorn-Range, etwaigen besonderen Vorkommnissen und Stand der Bodenreinigungsmaßnahmen sowie die zukünftige Nutzung des Platzes.

Lastenverteilung

Politisch ist die von der Bundeswehr in Aussicht gestellte "gerechte Lastenverteilung" zu einem Schlagwort verkommen. In der Politik wird weitgehend übersehen, dass die Bundeswehr die Zielvorgabe "gerechte Lastenverteilung" ersonnen hat, um damit die Wiedereröffnung des Luft-Boden-Schießplatzes Wittstock rechtlich begründen zu können. Eine gerechte Lastenverteilung des Fluglärms und der sonstigen mit Luft-Boden-Schießplätzen verbundenen Nachteile für dort beheimatete Gemeinden und Bürger kann somit denknotwendig von der Bundeswehr nicht eingefordert werden. Ziel politischer Initiativen kann nur sein, die vorhandenen Belastungen zu benennen und Wege aufzuzeigen, wie eine gerechte Lastenverteilung unter Berücksichtigung eines geänderten bzw. angepassten Verfassungsauftrag der Bundeswehr aussehen könnte.

Beispiel eines Zielfahrzeugs, deutlich sind die Bombeneinschläge zu erkennen.
Beispiel eines in Brand geschossenen Zielfahrzeugs im Innenbereich
Müllverbrennungsplatz: Im Hintergrund brennender militärischer Schrott, im Vordergrund eine Planierraupe.