Notgemeinschaft Nordhorn-Range

Die Entstehung von Nordhorn-Range

Das Areal des jetzigen Schießplatzes diente in der Zeit von 1936 bis 1947 als Erprobungsgebiet der Rüstungsfirma Krupp. Im Jahr 1933 überließ die Familie Krupp der Deutschen Wehrmacht ein 2200 ha großes Heidegelände zur militärischen Nutzung, 1935 wurden Schießübungen durch leichte Artillerietruppen durchgeführt. 1939 wurde der Artillerieschießplatz zu einem Fliegerübungsplatz für Bordwaffeneinsätze und Bombenabwurf erweitert. Es wurde am 14.07.1947 durch die britische Besatzungsmacht beschlagnahmt und später durch einen nach dem Landbeschaffungsgesetz erlassenen Verlängerungsbescheid weiterhin für die britischen Streitkräfte sichergestellt. Mit Wirkung vom 05.05.1955 entstand aufgrund des Vertrages über die Rechte und Pflichten ausländischer Streitkräfte und ihrer Mitglieder in der Bundesrespublik Deutschland gemäß dem am 23.10.1954 in Paris unterzeichneten Protokoll über die Beendigung des Besatzungsregimes in der Bundesrepublik Deutschland - NATO-Truppenvertrag - ein völkerrechtliches Überlassungsverhältnis. Dieses besteht nach der Regelung im Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut bis zum Entfallen der militärischen Notwendigkeit des Platzes fort.

Nach der Beschlagnahme nutzte die britische Royal Air Force das Gelände als Luft-Boden-Schießplatz. Später übernahm die Royal Air Force Germany die Verwaltung des Übungsgeländes. Sie stellte den Platz auch anderen Mitgliedern der NATO zur Verfügung. Dementsprechend wurde der Platz im Wesentlichen von den niederländischen, belgischen, kanadischen, amerikanischen, französischen und deutschen Luftstreitkräften genutzt. Die zulässige geringste Flughöhe beträgt innerhalb eines ca. fünf Kilometer breiten Flugkorridors von Norden her rund 75 m über Grund, im übrigen rund 150 m über Grund. Im Bereich des Platzes selbst beläuft sich die zulässige geringste Flughöhe auf rund 30 m über Grund. Auf dem Schießplatz werden der Einsatz konventioneller Waffen mit Übungsmunition (Bordkanone 10 bis 30 mm, Luft-/Boden-Raketen und Bomben) sowie der simulierte Einsatz von Sonderwaffen (auch Atomwaffen) im Tages- und Nachtflugbetrieb geübt. Für Nachtübungen steht die Zeit von Montag bis Donnerstag ab 30 Min. nach Sonnenuntergang bis 23:30 Uhr zur Verfügung. Die militärischen Flugbewegungen sind von ca. 20.000 im Jahr 1991 auf ca. 3500-5000 jährlich gesunken.

Im Jahre 2001 wurde Nordhorn-Range an die Bundeswehr übergeben. Der Platz wird weiterhin genutzt. Es erfolgen Flüge durch die Bundeswehr und durch NATO-Einheiten.

Weitere Informationen finden Sie bei relikte.com.