Notgemeinschaft Nordhorn-Range

Klage gegen Nordhorn-Range abgewiesen

Beitrag vom 16.10.2010

Niederlage für Gegner des Luftwaffenübungsplatzes

Die Gegner des Luftwaffenübungsplatzes Nordhorn-Range haben eine Niederlage vor Gericht erlitten. Das Verwaltungsgericht Osnabrück wies am Freitag die Klage der Kreise und Kommunen aus der Region gegen den Schießplatz ab. Die Klagen seien zu spät erhoben worden, begründete der Vorsitzende Richter.

Die Briten hatten den Übungsplatz bereits 2001 an die Bundeswehr übertragen. Geklagt hatten die Gegner erst im März 2008. Der Bund habe sich angesichts des langen Zeitraums darauf verlassen dürfen, dass es keine Einwände gegen den Betrieb von Nordhorn-Range gebe, sagte der Richter. Auch die Bundeswehr habe Anspruch auf Rechtssicherheit.

Seit mehr als zwei Jahren beschäftigt die Klage bereits das Osnabrücker Gericht. Im vergangenen November hatte eine Vertreterin des Bundesverteidigungsministeriums bei einem Erörterungstermin zugesagt, dass der Übungsbetrieb nicht ausgeweitet werden soll. Derzeit gibt es auf Nordhorn-Range pro Jahr 750 Einsätze. Die erlaubte Obergrenze liegt bei 1000 Einsätzen.

Seit Jahrzehnten kämpfen lärmgeplagte Anwohner und Kommunen gegen den etwa 2200 Hektar großen Platz in der Grafschaft. Bereits in den 90er Jahren gab es Klagen vor dem Verwaltungsgericht, die die Kammer im November 1998 jedoch abwies.