Schluss mit Lärm und Bomben!
Nordhorn-Range muss weg!
Auf diesen Seiten informiert die Notgemeinschaft Nordhorn-Range e.V. über ihre Aktivitäten und über die Gefahren, die vom Luft-Boden-Schießplatz "Nordhorn-Range" ausgehen.
Beitrag vom 14.03.2012
Die Ems-Vechte-Welle berichtet in einem Beitrag über die Entwicklung der Flugzahlen auf der Nordhorn-Range im Jahr 2011.
Neben dem Rückblick auf 2011 gibt der Beitrag auch einen Ausblick auf die geplante Steigerung der Flugzahlen für 2012 und 2013.
Beitrag vom 13.03.2012
Im vergangenen Jahr 2011 gab es mehr Anflüge auf den Luft-/Bodenschießplatz der Bundeswehr Nordhorn Range als im Vorjahr. 2010 war die Zahl der Anflüge gesunken, unter anderem weil nach einem Vulkanausbruch in Island Asche die Flugzeuge behinderte.
Insgesamt lagen die Flugbewegungen damit auf dem Niveau des Jahres 2009. Dieses Jahr könnten die Einsätze leicht ansteigen, da die Bundeswehr mit einigen neuen Eurofightern ausgerüstet wurde. Insgesamt soll die Zahl der Anflüge auf lange Sicht aber stabil bleiben, ohnehin hat die Bundeswehr mehr als 75 Prozent aller Übungsflüge ins Ausland verlagert.
Wiedergabe mit freundlicher Genehmigung der Ems-Vechte-Welle.
Beitrag vom 23.02.2012
ürfen wir fliegen, wenn andere darunter leiden müssen?
Fluglärm belastet eine Minderheit. Aber man darf dieser Minderheit nur so viel zumuten, wie auch die Mehrheit zu ertragen bereit ist, kommentiert F. Drieschner.
Beitrag vom 30.01.2012
Marianne König (Linke) hat im Oktober 2011 eine "Kleine Anfrage" zu Nordhorn-Range an den Niedersächsischen Landtag gesandt.
Hier können Sie die Anfrage mit den Antworten als PDF-Datei herunterladen. (ca. 55 kB)
Beitrag vom 28.01.2012
Pressemitteilung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 27.01.2012
Der 7. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 24. Januar 2012 - 7 LA 91/10 - einen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom 16. Juli 2010 - 2 A 58/08 - abgelehnt, mit dem dieses eine Klage mehrerer Kommunen gegen die Nutzung des militärischen Übungsgeländes "Nordhorn Range" abgewiesen hatte. Das die Klage abweisende Urteil des Verwaltungsgerichts ist damit rechtskräftig geworden.
Beitrag vom 27.01.2012
Lingener Tagespost: Kommunen verlieren juristischen Kampf gegen Bombenabwurfplatz
Der juristische Kampf mehrerer Kommunen gegen den Bombenabwurfplatz „NordhornRange“ ist endgültig verloren. Die Bundeswehr darf das militärische Übungsgelände weiterhin nutzen.
Hier können Sie den ganzen Artikel auf den Seiten der Lingener Tagespost lesen.
Beitrag vom 20.01.2012
Am 19. Januar 2012 erreichte uns Post vom Deutschen Bundestag. Darin enthalten war eine Abschrift der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses.
Hier können Sie die eingescannte Abschrift als PDF-Datei herunterladen. (ca. 2,8 MB)
Beitrag vom 17.01.2012
Am 14. Dezember 2011 tagte der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Dabei wurde das Thema "Nordhorn-Range" als "Material" an den Bundestag überwiesen. Was bedeutet das? Haben "unsere" Abgeordneten reagiert und wenn ja, wie? Dieser Artikel fasst Hintergründe und Reaktionen kommentiert zusammen.
Beitrag vom 14.12.2011
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 14. Dezember getagt. Leider war die Sitzung nichtöffentlich und kann deswegen auch nicht im Internet angesehen werden.
Allerdings ist diese Meldung deutlich gefärbt von parteiübergreifenden Kommentaren.
Beitrag vom 14.12.2011
Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss fordert von der Bundesregierung eine Prüfung, ob und wann der Übungsbetrieb am Luft-Boden-Schießplatz Nordhorn aufgegeben werden kann. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschloss der Ausschuss am Mittwochmorgen, eine entsprechende Petition dem Bundesministerium für Verteidigung als „Material“ zu überweisen. Die Oppositionsfraktionen forderten hingegen ein höheres Votum. Nach Ansicht von SPD- und Linksfraktion sollte die Petition dem Ministerium „zur Erwägung“ überwiesen werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sprach sich für das höchste Votum, eine Überweisung „zur Berücksichtigung“ aus.