Notgemeinschaft Nordhorn-Range

Kreis kämpft vor OVG gegen die Range

Beitrag vom 07.08.2010

Mit Nichtzulassungsbeschwerde SPD: Keine Alibiveranstaltung

Nachdem die gemeinsame Klage von Kreisen, Städten und Gemeinden gegen die Nutzung des Luft-Bodenschießplatzes Nordhorn-Range vom Verwaltungsgericht Osnabrück unlängst abgewiesen worden ist, will der Landkreis Grafschaft Bentheim nun bei der nächst höheren Instanz Gehör finden: Der Kreisausschuss hat mehrheitlich entschieden, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg einzulegen.

tk Nordhorn. Landrat Friedrich Kethorn hatte schon gleich nach der für alle Betroffenen enttäuschenden Urteilsverkündung am 16. Juli in Osnabrück diesen juristischen Schritt angekündigt. Da das Verwaltungsgericht die rechtlichen Hürden für ein Berufungsverfahren jedoch sehr hoch gelegt hat, soll beim OVG Lüneburg über die Nichtzulassungsbeschwerde ein Vorverfahren eingeleitet werden. Darin wird entschieden, ob ein Hauptverfahren zur Berufung überhaupt zugelassen werden kann oder nicht.

Abgelehnt wurde in der KA-Sitzung am Donnerstag von der Mehrheit des Kreisausschusses und der Kreisverwaltung ein Antrag der SPD, weitere anwaltliche Unterstützung bei den erfolgreiche Anwälten des vergleichbaren „Bombodrom“-Verfahrens in Wittstock zu suchen und mit der Klagegemeinschaft abzustimmen. Wie dazu SPD-Sprecher Gerd Will gestern den GN mitteilte, hat sich die SPD-Fraktion deshalb bei der Abstimmung über die Nichtzulassungsbeschwerde enthalten. „Wer den Erfolg wirklich will, darf keine Alibiveranstaltung, die viel Geld kostet, veranstalten, sondern muss alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen“, begründete der Grafschafter SPD-Landtagsabgeordnete und SPD-Fraktionsvorsitzende im Kreistag die Haltung der Sozialdemokraten: „Die Kläger um Wittstock haben gezeigt, dass die beauftragten Anwälte einen entscheidenden Beitrag zur Verhinderung der Inbetriebnahme des dortigen Schießplatzes geleistet haben.“ Das zu nutzen mache Sinn.

Gleichzeitig unterstreicht die SPD-Fraktion jedoch die Wichtigkeit der im Bundestag eingereichten Petition mit der Forderung zur Schließung von Nordhorn-Range. Auch andere Spitzenpolitiker des Kreises setzen große Erwartungen in die Petition, mit der auf bundespolitischer Ebene gegen Lärmbelastung und Gefahren durch die Range gekämpft wird. Will: „Hier erwarten wir von den Parlamentariern eine Gleichbehandlung zu Wittstock, denn wer dort die Belastungen durch den Schießbetrieb für die betroffenen Menschen nicht will, der muss auch mit Nordhorn-Range Schluss machen. Über 60 Jahre sind genug.“