Notgemeinschaft Nordhorn-Range

Wortlaut der Stellungnahme des BMVg an den Petitionsausschuss

Beitrag vom 19.06.2012

Nach dem schwachen Votum des Petitionsausschusses hat sich das Bundesministerium der Verteidigung "intensiv mit dieser Eingabe" auseinandergesetzt und hat die geforderte Stellungnahme gesandt.

Eine Abschrift der Stellungnahme können Sie hier nachlesen.

Bundesministerium der Verteidigung
Thomas Kossendey
Parlamentarischer Staatssekretär
Mitglied des Deutschen Bundestages
HAUSANSCHRIFT Stauffenbergstraße 18, 10785 Berlin
POSTANSCHRIFT 11055 Berlin
TEL +49(0)30-18-24-8060
FAX +49(0)30-18-24-8088
E-MAIL BMVgBueroParlStsKossendey@bmvg.bund.de

Frau
Kersten Steinke, MdB
Vorsitzende des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Berlin, 7. Mai 2012

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

für Ihr Schreiben vom 13. Januar 2012, in dem Sie bitten, über die weitere Sachbehandlung der Petition des Herrn Friedrich Kethorn schriftlich zu berichten, danke ich Ihnen.

Zu der in der Begründung zur Beschlussempfehlung vom 13. Januar 2012 erbetenen Prufung nehme ich wie folgt Stellung:

Die Bundesregierung hat bei Fragen des Einsatzes der Bundeswehr eine gesamt-staatliche Verantwortung wahrzunehmen. Ihr obliegt die Verantwortung dafür, dass unsere Soldatinnen und Soldaten auf die oftmals mit Gefahr für Leib und Leben verbundenen Einsätze bestmöglich vorbereitet werden.

Im Zusammenhang mit den durch die Nutzung von Luft-Boden-Schießplätzen in Deutschland einhergehenden unvermeidbaren Lasten muss ein gesellschaftlicher und politischer Konsens darüber bestehen, diese gleichmäßig und solidarisch zu verteilen. Bereits heute werden bis zu 75 % der Luft-Boden-Schießeinsätze der Luftwaffe im Ausland durchgeführt. Zum Erhalt der vollen Einsatzbereitschaft der Luftwaffe und der Luftstreitkräfte unserer Bündnispartner müssen notwendige Übungsflüge jedoch auch zukünftig unter Beachtung der gültigen Vorschriften im Luftraum über der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden.

Aufgrund der hohen Besiedlungsdichte der Bundesrepublik Deutschland gibt es kein Gebiet, über dem der erforderliche Flugbetrieb der Bundeswehr ohne jegliche Lärmbelastung durchgeführt werden könnte. Es kann daher vornehmlich nur darum gehen, einen Ausgleich zwischen den Interessen der Region und den verteidigungs-politischen Belangen zu finden.

In diesem Zusammenhang wurde der dichten Bebauung in der Umgebung des Luft-Boden-Schießplatzes Nordhorn bei der Festlegung von Anzahl und Art der Flugbewegungen Rechnung getragen, Daraus ergeben sich operationell relevante Einschränkungen. Die für Übungen auf dem Luft-Boden-Schießplatz Nordhorn festgelegten Waffeneinsatzverfahren, bei denen ausschließlich Übungsmunition ohne Sprengwirkung zum Einsatz kommt, sind so geplant, dass weder Zielanflüge in oder aus Richtung dicht besiedelter Bereiche erfolgen, noch die Schutzzone des Kernkraftwerks Emsland beeinträchtigt wird.

Zusätzlich wurde im Jahre 2002 eine halbjährlich tagende Fluglärmkommission für den Luft-Boden-Schießplatz Nordhorn mit dem Ziel eingerichtet, das Verhältnis zwischen dem Schießplatzkommando und den lokalen Gebietskörperschaften durch Intensivierung des Informationsaustausches zu fördern und zum gegenseitigen Verständnis beizutragen.

Im Rahmen der Neuausrichtung der Streitkräfte werden im Bundesministerium der Verteidigung gegenwärtig alternative Übungsmöglichkeiten für die Luftstreitkräfte geprüft. Grundlage der Untersuchungen ist es, der Bundeswehr auch zukünftig in angemessenem Umfang geeignete Übungseinrichtungen für den notwendigen Erhalt der Einsatzbereitschaft unserer Streitkräfte zur Verfügung zu stellen.

Obwohl diese Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind, wird bereits heute deutlich, dass der Übungsbedarf der Luftstreitkräfte auch zukünftig nicht vollumfänglich im Ausland gedeckt und somit auf die nüzung von vorhandenen Übungs-plätzen in Deutschland nicht verzichtet werden kann.

Mit freundlichem Gruß

Thomas Kossendey