Notgemeinschaft Nordhorn-Range

„Kein zusätzlicher Flug wegen Wittstock“

Beitrag vom 14.11.2009

Prozessauftakt um Range – Urteil im Frühjahr?

rm Nordhorn/Osnabrück. Mit einem nichtöffentlichen Erörterungstermin ist am gestrigen Freitag in Osnabrück der lang erwartete Prozess um den Luft-Boden-Schießplatz Nordhorn-Range eröffnet worden. Vor der 2. Kammer des Verwaltungsgerichts hatten die Prozessbevollmächtigten der Bundeswehr und der klagenden Landkreise, Städte und Gemeinden knapp drei Stunden Zeit, ihre Rechtsauffassungen zum Betrieb des Luftwaffenschießplatzes in der Engdener Wüste darzulegen. Zu einer Annäherung der Standpunkte sei es dabei erwartungsgemäß nicht gekommen, erklärten Prozessteilnehmer nach dem Termin.

Der Prozess soll im ersten Quartal 2010 mit einem öffentlichen Verhandlungstermin fortgeführt werden. Gerichtssprecher Michael Mädler erklärte nach dem Erörterungstermin gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa), das Ziel der Kammer sei, noch im ersten Quatral 2010 zu einem Urteil zu kommen.

Mit ihrer Klage vor dem Verwaltungsgericht wollen die Landkreise Grafschaft Bentheim und Emsland, die Städte Nordhorn und Lingen, die Samtgemeinde Emsbüren und die Gemeinden Wietmarschen, Emsbüren und Geeste die weitere Nutzung des Schießplatzes unterbinden. Die klagenden Kommunen fechten vor allem die Übernahme der Nordhorn-Range durch die Bundeswehr im Jahre 2001 an. Diese Übernahme sei im juristischen Sinne eine Umwidmung des Geländes gewesen, bei der ihnen ein Mitspracherecht hätte eingeräumt werden müssen. Eine solche Umwidmung habe es jedoch nicht gegeben.

Die Bundesrepublik Deutschland hatte den Schießplatz mit Wirkung zum 1. April 2001 von den britischen Streitkräften übernommen. Die hatten ihn seit 1947 genutzt, anfangs unter Besatzungsrecht. Seit den 50er Jahren hatte das so genannte Nato-Truppenstatut die Nutzung deutscher Übungsplätze und Liegenschaften durch die Alliierten geregelt.

„Die Erörterung vor dem Verwaltungsgericht hat in einer sehr ruhigen, sachlichen Atmosphäre stattgefunden, obwohl beide Seiten ihre Rechtsauffassungen engagiert vorgetragen haben“, erklärte der Rechtsdezernent des Landkreises Grafschaft Bentheim, Henning Kammer, gegenüber den GN. über den Hauptantrag der Kläger, die Range zu schließen, sei ebenso kontrovers diskutiert worden wie über den Hilfsantrag, die Bundeswehr möge nach Alternativstandorten für den Schießbetrieb suchen.

Als Erfolg wertete Kammer die Zusicherung der Bundeswehr, der Übungsbetrieb auf Nordhorn-Range werde nach der Aufgabe der Wittstock-Pläne nicht verstärkt: „Man hat uns zugesichert, es werde wegen Wittstock nicht einen einzigen Einsatz mehr geben als bisher.“ Die für den geplanten dritten Schießplatz Wittstock eingeplanten Übungsaktiviäten würden stattdessen ins Ausland verlagert.

Der Prozessbevollmächtigte der Klägerkommunen, der Tübinger Rechtsprofessor Dr. Michael Ronellenfitsch, wertete diese Zusicherungen der Bundeswehr ebenfalls als positiv. Damit sei „rechtlich verbindlich erklärt worden, dass die bisher geltende Obergrenze nicht erhöht werde“, so Ronellenfitsch gegenüber dpa.

Vor allem in Nordhorn war befürchtet worden, der Verzicht auf Wittstock könne zusätzlichen Übungsbetrieb auf Nordhorn-Range bedeuten. Schon die Ausnutzung der bisher zulässigen Obergrenze von 1000 Einsatzslots pro Jahr würde zu einer deutlichen Zunahme des Flugbetriebs führen. Ein „Slot“ kann aus bis zu acht Zielanflügen bestehen. Für 2008 hatte die Luftwaffe für die Range offiziell 1601 Überflüge ausgewiesen, das entsprach weniger als 750 Übungsslots.