Notgemeinschaft Nordhorn-Range

Aktueller Stand zum Luft-Boden-Schießplatz Siegenburg

Beitrag vom 05.05.2014

Entnommen der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage, Drucksache 18/1123

Pläne der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben für den Luft-Boden-Schießplatz Siegenburg im Landkreis Kelheim

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Bundeswehr hat die Nutzung des Luft-Boden-Schießplatzes Siegenburg im Jahr 2013 eingestellt (u. a. Landshuter Zeitung, 3. April 2013, S. 15). Auch die U.S. Air Force verzichtet bisher auf weitere Übungen auf dem Gelände. Damit ist nach langem Anwohnerprotest besonders gegen den Fluglärm der Weg frei für die zivile Nachnutzung des Geländes. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BlmA) ist mit diesem Prozess betraut.

1. Hat die U.S. Air Force der Bundesregierung mittlerweile verbindlich mitgeteilt, dass sie auf eine weitere Nutzung des Luft-Boden-Schießplatzes Siegenburg verzichten wird?
Wenn nein, wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass der Luft-Boden-Schießplatz zeitnah einer zivilen Nutzung zugeführt werden kann?

Der im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) stehende Luft-Boden-Schießplatz Siegenburg ist den amerikanischen Streitkräften völkerrechtlich für die Dauer ihres Bedarfs zur ausschließlichen Nutzung überlassen. Eine förmliche Freigabeerklärung seitens der Streitkräfte für diese Liegenschaft liegt noch nicht vor. Über den Zeitpunkt der Freigabe entscheiden die USStreitkräfte nach ihren militärischen Bedürfnissen. Das US-interne Abstimmungsverfahren, ob und ggf. wann die Liegenschaft freigegeben wird, läuft derzeit. Die US-Streitkräfte erwarten die Entscheidung in den nächsten Monaten.

Weitere Fragen und Antworten finden sich im folgenden Dokument:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/011/1801123.pdf