Ein weiteres Klageverfahren strengte die Notgemeinschaft im Jahre 2004 an. Die Bundesrepublik Deutschland wurde nach dem Umweltinformationsgesetz auf Einsichtnahme in diverse Boden- und Grundwassergutachten in Anspruch genommen, die im Laufe der Jahre - auf Initiative der Notgemeinschaft - erstellt worden waren. Diese Klage wurde aus Kostengründen zurückgenommen.
Nach einer Entscheidung des seinerzeitigen Bundesverteidigungsministers Struck bei seinem Besuch auf der Range im Sommer 2005 erklärte sich das Bundesverteidigungsministerium bereit, Einsicht in diese Gutachten zu gewähren. Anlässlich zweier Termine in der Scharnhorst-Kaserne Lingen bzw. beim Landkreis Grafschaft Bentheim erhielten Vertreter der Notgemeinschaft Gelegenheit, Einblick in die bis zum Jahre 2001 erstellten Gutachten zu nehmen. Eine Übergabe von Fotokopien an die Notgemeinschaft hat die Bundeswehr bis zum heutigen Tage verweigert.