Politisch ist die von der Bundeswehr in Aussicht gestellte "gerechte Lastenverteilung" zu einem Schlagwort verkommen. In der Politik wird weitgehend übersehen, dass die Bundeswehr die Zielvorgabe "gerechte Lastenverteilung" ersonnen hat, um damit die Wiedereröffnung des Luft-Boden-Schießplatzes Wittstock rechtlich begründen zu können. Eine gerechte Lastenverteilung des Fluglärms und der sonstigen mit Luft-Boden-Schießplätzen verbundenen Nachteile für dort beheimatete Gemeinden und Bürger kann somit denknotwendig von der Bundeswehr nicht eingefordert werden. Ziel politischer Initiativen kann nur sein, die vorhandenen Belastungen zu benennen und Wege aufzuzeigen, wie eine gerechte Lastenverteilung unter Berücksichtigung eines geänderten bzw. angepassten Verfassungsauftrag der Bundeswehr aussehen könnte.