Beitrag vom 24.06.2010
Vewaltungsgericht Osnabrück verhandelt an 16. Juli
Der Streit um die Nutzung des Luft-Boden-Schießplatzes „Nordhorn-Range“ geht Mitte Juli mit einer Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück in eine weitere Runde.
Verhandelt wird ab 16. Juli die Klage mehrerer Landkreise und Kommunen, die eine weitere militärische Nutzung des Areals unterbinden wollen. Sollte eine generelle Schließung des Übungsgeländes nicht möglich sein, fordern die Kläger ersatzweise von der beklagten Bundesrepublik Deutschland, „innerhalb eines zumutbaren Zeitrahmens nach alternativen Standorten für einen derartigen Schießplatz zu suchen“.