Notgemeinschaft Nordhorn-Range

Petitionsausschuss des Bundestages besucht die Range

Beitrag vom 11.11.2010

Parlamentarier prüfen Beschwerden

gn Berlin/Nordhorn. Am kommenden Mittwoch, 17. November, will eine Delegation des Petitionsausschusses zusammen mit weiteren Abgeordneten des Deutschen Bundestages den Luft-/Boden-Schießplatz Nordhorn-Range besuchen. Anlass für den Ortstermin des Ausschusses sind mehrere Petitionen, in denen die Schließung des Luft-/Boden-Schießplatzes gefordert wird.

 

Seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland garantiert Artikel 17 des Grundgesetzes jeder Person das Recht, sich mit Bitten zur Gesetzgebung und Beschwerden an die zur Entscheidung befugten Stellen und Behörden zu wenden, auch an den Deutschen Bundestag. Die dort eingehenden Eingaben, so genannte Petitionen, werden vom Petitionsausschuss bearbeitet. Seit 1975 erweitert der Artikel 45c des Grundgesetzes die Rechte des Ausschusses und rückt ihn in die Nähe eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Nahezu 20000 Petitionen erreichen Jahr für Jahr den Bundestag; die Zahl der Petenten und Unterstützer von Petitionen übersteigt inzwischen die Millionengrenze.

In mehreren Petitionen geht es auch um Nordhorn-Range. Die Petenten fordern die Schließung des Schießplatzes und geben als Begründung Lärmemissionen und eine potenzielle Gefährdung an, da sich in der Anflugschneise Betriebe und das Kernkraftwerk Emsland befinden. Sie kritisieren vor allem, dass die erhoffte Lastenverteilung durch die Nichtinbetriebnahme des Luft-/Boden-Schießplatzes Wittstock ausgeblieben sei.

Die Abgeordneten des Ausschusses wollen sich am Vormittag bei einem Besuch auf dem Gelände des Übungsplatzes einen Eindruck von der Fluglärmbelastung verschaffen. Danach erörtern sie im Kreishaus gemeinsam mit den Petenten und Vertretern des Bundesministeriums der Verteidigung die bestehenden Probleme.