Notgemeinschaft Nordhorn-Range

Flughafen-Berlin: Schallschutz am Flughafen rechtswidrig

Beitrag vom 16.06.2012

Der Willy-Brandt-Flughafen in Schönefeld erlebt nach der Terminverschiebung und Kostenexplosion nun auch beim Lärmschutz ein Fiasko – juristisch und finanziell: Nach einem Eilbeschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG) aufgrund von Anwohnerklagen ist das bisherige Lärmschutzprogramm der Flughafengesellschaft (FBB) rechtswidrig. Es muss gestoppt und wiederholt werden, weil es die Anwohner nicht ausreichend schützt.

Der Grund: Die bewilligten Lärmschutzmaßnahmen für 14 000 Wohnungen sind zu gering dimensioniert, verstoßen gegen eindeutige Vorgaben des geltenden, vom Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2006 bestätigten Planfeststellungsbeschlusses.

Zwar folgte das Gericht nicht dem Antrag der Kläger, die nun geplante Inbetriebnahme des BER zum 17. März 2013 zu verschieben, bis der höhere Lärmschutzstandard umgesetzt ist. Doch kommen auf den Flughafen allein Zusatzkosten für den Schallschutz von 250 Millionen Euro bis 297 Millionen Euro zu, die im bisherigen Drei-Milliarden-Budget des BER ebenso wenig eingeplant sind wie Folgekosten der Terminverschiebung. Der Flughafen habe, so rügte das OVG, die „planfestgestellten Schutzauflagen systematisch verfehlt“. Der angebotene Schallschutz sei „unzureichend.“ Es verpflichtet das Infrastrukturministerium Brandenburgs, die geltenden Lärmschutzauflagen beim Flughafen durchzusetzen. Das will das Ministerium nach einer ersten Stellungnahme auch tun. In welcher Form sei offen, hieß es. Auch die Flughafenmanager wurden vom OVG-Beschluss überrascht und wollen die Konsequenzen prüfen.

Nach der Vorgabe des Oberverwaltungsgerichtes muss die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) gewährleisten, dass die Lärmschutzvorrichtungen in 14 000 Wohnungen des sogenannten Tagschutzgebietes nun doch so dimensioniert werden müssen, dass innen bei geschlossenen Fenstern durch Fluglärm kein Spitzenpegel über 55 dB – ein normales Gespräch – auftreten darf. Die FBB hielt dagegen in eigener Auslegung sechs Überschreitungen dieses Pegels für zulässig – und hat alle bisher verschickten 14 000 Bewilligungen auf dieser Grundlage berechnet. In knapp 2000 Wohnungen wurden damit offenbar zu billige und zu gering dimensionierte Schallschutzfenster eingebaut, deren Bewohner das Recht auf Austausch haben. Zwar hat der Flughafen eine Änderung des Planfeststellungsbeschlusses beantragt, um die Schallschutzstandards zu senken, weshalb in Kürze ein neues Planfeststellungsverfahren beginnt. Doch bis dahin, so das OVG, habe die FBB die „Pflicht zur Umsetzung der geltenden Lärmschutzauflagen.“

Das Urteil bringt auch die Länder Berlin, Brandenburg und den Bund als Eigentümer der Flughafengesellschaft in Erklärungsnot, die die Praxis der FBB beim Lärmschutzprogramm wegen der drohenden Mehrkosten bislang geduldet und gedeckt hatten, zuletzt etwa in Antworten auf Tagesspiegel-Anfragen der letzten Tage – niemand sah Handlungsbedarf oder Anlass zum Einschreiten. Das Land Berlin und das Bundesverkehrsministerium verwiesen auf den von den Gesellschaftern unterstützen „Klarstellungsantrag“ der Flughafengesellschaft und die Zuständigkeit der Geschäftsführung. Und Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) ließ erklären, dass die FBB auch mit ihren bisherigen Maßnahmen zumindest für die ersten Jahre nach Inbetriebnahme des BER bis 2015 die Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses einhalte. Erst in der zweiten Hälfte des Jahrzehntes, so Platzecks Staatskanzlei, würden Fluggastzahlen und technische Entwicklung darüber entscheiden, ob möglicherweise zusätzliche Anstrengungen im Lärmschutz erforderlich seien. Im Gegensatz dazu macht das Oberverwaltungsgericht klar, dass Anwohner auch bis 2015 keinen „herabgestuften Schallschutz“ hinzunehmen brauchen. „Ein solcher ist im Planfeststellungsbeschluss ebenso wenig vorgesehen wie eine etappenweise Umsetzung des geltenden Schallschutzprogramms.“

Thorsten Metzner